Sachverständiger für Immobilienbewertung
Betriebswirt, Kaufmann der Grundstücks- & Wohnungswirtschaft
Energieausweis
Der energetische „Personalausweis“ für Immobilien. Auf der Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt seit Mai 2014 für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht”.
Steckbriefartig erhält der Leser eines Energieausweises Informationen und Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Qualität des Gebäudes.
Der Eigentümer einer Immobilie muss bei Vermietung und Verkauf den Energieausweis potenziellen Interessenten vorlegen. Die Berechnung des Energieausweises erfolgt nach § 21 EnEV 2014 durch einen zugelassenen Energieberater.
Unser Honorar beträgt 295,00 EUR für einen Bedarfsausweis, bei einem Verbrauchsausweis beträgt das Honorar 275,00 Euro.
Am 01.05.2014 trat die neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Mit ihr kommen auch neue Bestimmungen bezüglich des Energieausweises bei Neuvermietungen oder bei Verkauf. So ist es ab sofort Pflicht die Daten aus dem Energieausweis bei Veröffentlichung einer Anzeige mit anzugeben. Der Energieausweis muss mindestens in Kopie bei den Besichtigungen ausgehängt oder ausgehändigt werden.
Bei Insertion ohne Energieausweis fallen bei Abmahnung Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro an. Haben Sie keinen Energieausweis für Ihr Objekt vorliegen, sprechen Sie uns gerne an.